Individuelle Sonderleistungen
Der Einsatz individueller Sonderleistungen muss vorab im Hilfeplan erfasst sein, bzw. der Bewilligungsbescheid muss vor Einsatz der Sonderleitung vorliegen.
Individuelle Sonderleistungen sind:
- Diagnostik durch externe psychologische Dienste, soweit nicht andere Kostenträger eintreten müssen
- Einzelbetreuung im Rahmen zusätzlicher ambulanter Hilfen
- Erhöhter Fahrdienstbedarf zu Therapien
- Therapeutische Zusatzleistungen, soweit nicht andere Kostenträger eintreten
- Spezielle Nachhilfe, die nicht im Grundangebot (bis zu 1,5 Std. täglich) erbracht werden kann und speziell geschulten, ggf. Externen Fachkräften bedarf
- Intensive Familienarbeit, die über das Grundangebot hinaus geht und im Hilfeplanverfahren verabredet wird