Sonderaufwendungen im Einzelfall
Im Pauschalbetrag und somit Bestandteil der Erziehungspauschale sind enthalten:
- laufende Bekleidungsergänzung
- Lernmittel
- Klassenfahrten
- Ferienzuschuss
- Weihnachtsbeihilfe
- Beihilfe zur Konfirmation, Kommunion, Jugendweihe
- Sonderbewilligungen, z.B. Fahrrad
- Sonstiges
Folgende Sonderaufwendungen sind einzeln zu bewilligen und damit nicht Bestandteil der Erziehungspauschale
- Taschengeld (monatlich)
- Erstausstattung für Bekleidung
- Erstausstattung bei Aufnahme
- Kosten für Starthilfen und daraus resultierender Kosten (z. B. Erstausstattung der Wohnung)
- Verselbständigungsbeihilfen (Einrichtungskosten, Maklerkosten, Mietkautionen)
- Kosten für Krippen, Kindergärten und Kindertagespflege
- Kosten für externe schulische Förderung