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  • Gruppenbezogene Grundleistungen

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    Geregeltes Aufnahmeverfahren - Informationen über die Einrichtung

    • gemeinsame Anamnese der Situation mit dem fallzuständigen öffentlichen Träger
    • gemeinsame Formulierung des Arbeitsauftrages mit dem fallzuständigen öffentlichen Träger
    • transparentes und zielorientiertes Aufnahmegespräch


    Die Voraussetzung für die Aufnahme ist das persönliche Kennenlernen sowie idealerweise das Vorliegen von vorhandenen Berichten und/oder einer Fallbeschreibung mit Bezug auf die Gesamtsituation. Dabei erfolgt das Aufnahmeverfahren generell klientenzentriert und zielorientiert unter Berücksichtigung:

    • der individuellen Situation der Mutter/Vater mit Kind (mit Einbezug des anderen leiblichen Elternteils)
    • ggf. vorhandener und notwendiger externer Unterstützung (Fachärzte, Therapeuten) eines konkreten Arbeitsauftrages und -kontraktes mit dem fallzuständigen öffentlichen Träger


    Die Beteiligung sowie Begleitung des Aufnahmeprozesses erfolgt durch Mitarbeiter/ innen des fallführenden Jugendamtes, Leitung und Mitarbeiter/innen der Wohngruppe sowie der Personensorgeberechtigen.

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    Hilfeplanung

    Gem. § 36 SGB VIII findet in sechsmonatigen Abständen ein Hilfeplangespräch unter der Hauptverantwortlichkeit des zuständigen Jugendamtes statt. Hierzu wird durch die Wohngruppe unter Beteiligung der Mutter/des Vaters eine Berichtsvorlage erarbeitet, die 14 Tage vor dem Hilfeplantermin allen Beteiligten zur Vorbereitung auf das Gespräch zur Verfügung gestellt wird. Dabei finden folgende Aspekte Berücksichtigung:

    • Inhalte und Auswertung vorhandener Berichte/Gutachten
    • Alltagsbezogene und -nahe Ausgestaltung der Ziele
    • Kontinuierliche Überprüfung der Wirksamkeit sowie Weiterentwicklung
    • Aktive Beteiligung aller am Hilfe-/Erziehungsprozess beteiligten Personen
    • Organisation und Durchführung von notwendigen Zusatzleistungen

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    Erziehungsplanung

    Die Erziehungsplanung basiert auf einem ganzheitlichen Prozess:

    • Wohngruppeninterne Erziehungsplanung unter Beteiligung der fachlichen Leitung
    • Pädagogische Eingangs- und Verlaufsdiagnostik mit entsprechender Dokumentation
    • Regelmäßige Fallbesprechungen, Helferkonferenzen und Einzelberatungsgespräche
    • Einbezug und Kooperation mit externen Fachkräften bei Bedarf
    • Einbezug aller am Erziehungsprozess relevanten Beteiligten

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    Versorgung

    Die Versorgung ist gekennzeichnet durch:

    • Selbstversorgung für Mutter/Vater und Kind
    • Fachliche Anleitung im hauswirtschaftlichen Bereich (Kochen, Raum-/ Wäschepflege) durch Unterstützung und Hilfestellung
    • Auszahlung des Wirtschaftsgeldes
    • Anleitung im Bereich Einkauf
    • Anleitung im Bereich Führung eines Haushaltsbuches
    • Wahrnehmung der Gesundheitsfürsorge

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    Alltagsgestaltung

    Die Alltagsgestaltung kennzeichnet folgende Merkmale:

    • Verbindliche Tages- und Wochenstruktur zur Vermittlung von Sicherheit und Verlässlichkeit
    • Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten (Ordnung, Körperpflege, Haushalt)
    • Auszahlung von Taschen-/Versorgungsgeld in Verbindung mit Vermittlung von sicherem Umgang mit Geld
    • Unterstützung bei der alltäglichen Versorgung
    • Unterstützung im Umgang mit Ämtern und Behörden
    • Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche
    • Verbindlicher Schulbesuch, Absolvierung einer Ausbildung oder der geregelten Arbeit nachgehen
    • Hausaufgabenbegleitung
    • Verkehrserziehung und Einübung im Umgang mit öffentlichen Verkehrsmitteln
    • Offene und strukturierte Außenkontakte
    • Einbezug in gruppendynamische Prozesse
    • Aktive und gemeinsame Gestaltung der Wohngruppe
    • Tagesreflektion mit Dokumentation/Auswertung
    • Gemeinsame Mahlzeiten oder Selbstversorgung


    Freizeitgstaltung:

    • Förderung der Partizipation an internen/externen Angeboten (auch Vereine)
    • Bereitstellung eines Spiel-/Bastel- und Sportangebotes
    • Bereitstellen von Medien und Anleitung im Umgang
    • Ausflüge in der Region/Freizeiten

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    Kinderbetreuung

    Dieser Baustein beinhaltet den Punkt:

    • Unterstützung bei der Suche nach einem Kindergarten-/Kinderkrippenplatz oder einer Kindertagespflege
    • Bei beruflicher/schulischer Ausbildung der Mutter/Vater wird durch den Kindergarten, die Krippe oder die Kindertagespflege die Versorgung des Kindes gewährleistet.
    • An Schließungstagen der Kita werden die Kinder durch Mutter/Vater oder den diensthabenen Mitarbeiter betreut

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    Förderung der Persönlichkeits­entwicklung und individuelle Förderung

    Die Persönlichkeitsentwicklung sowie individuelle Förderung erfolgen durch folgende Merkmale:

    • Erklärung, Verabredung und Einübung von verbindlichen Umgangsregeln
    • Verlässliche Strukturen, Regeln, Rituale sowie eine kontinuierliche Beziehungsgestaltung zwecks Orientierung
    • Vermittlung von Moral-, Wert- und Normvorstellungen
    • Vermittlung eines verantwortlichen Umgangs mit dem eigenen Körper und der Sexualität
    • Förderung und Einbeziehung von sozialen Ressourcen
    • Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien
    • Positive Kommunikation
    • Besprechung/Aufarbeitung täglicher Erfahrungen und Probleme
    • Übernahme von Diensten und Ämtern
    • Tagesreflexion
    • Einzelförderung
    • Ggf. Abklärung des Bedarfs an therapeutischen Leistungen

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    Gesundheitliche Vorsorge und medizinische Betreuung

    Dieser Bereich setzt sich zusammen aus:

    • Nach Aufnahme körperliche und gesundheitliche Eingangsdiagnostik durch niedergelassene Ärzte in Absprache mit dem Sorgeberechtigten
    • Regelmäßige allgemeinmedizinische und zahnmedizinische Gesundheitskontrollen in Absprache mit dem Sorgeberechtigten
    • Altersentsprechende Gesundheisterziehung und Vorsorge
    • Organisation und Begleitung und notwendiger ärztlicher Versorgung
    • Organisation und Begleitung zu externen Therapien und Facharztuntersuchungen
    • Angemessene Versorgung und Pflege im Krankheitsfall
    • Dokumentation von besonderen Krankheiten, dazu Einbezug der Eltern und Sorgeberechtigten bei gravierenden
    • Krankheiten/medizinischen Eingriffen

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    Schulische und berufliche Förderung

    Dieser Bereich ist gekennzeichnet durch:

    • Begleitung/Unterstützung bei der Auswahl der Schulform in Abstimmung mit den Sorgeberechtigten (ggf. Einbezug relevanter Diagnostik)
    • Begleitung und Organisation des Schulwechsels
    • Koordination des Schulweges
    • Hausaufgabenbegleitung
    • Regelmäßiger Austausch mit der Schule
    • Organisation der Teilnahme des jungen Menschen an schulischen Veranstaltungen und Fahrten
    • Unterstützung bei der Praktikumssuche
    • Beratende Unterstützung bei schulischen Problemen
    • Unterstützung bei der Entwicklung einer Berufsperspektive (ggf. mit Arbeitsagentur)
    • Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz/Arbeitsplatz
    • Abklärung berufsvorbereitender Angebote bei Bedarf (z. B. Arbeitsagentur)
    • Bewerbungstraining
    • Kontakt und Austausch zu Schule, Ausbildern und Vorgesetzten bei Bedarf
    • Unterstützung bei Antragstellungen


    Die Hausaufgabenbegleitung erfolgt täglich bis zu 1,5 Std. im Rahmen der allgemeinen Betreuungszeit in der Wohngruppe. Spezieller und über die Förderung hinaus gehender Nachhilfeunterricht ist nicht Bestandteil der Grundleistungen. Bei entsprechender Notwendigkeit wird sich eine gesonderte Beantragung vorenthalten, die ggf. zusätzlich vom Kostenträger finanziert werden muss.

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    Familienarbeit

    Die Familienarbeit orientiert sich generell an den Vereinbarungen und Vorgaben, die im Rahmen der Hilfeplanung getroffen werden. Im laufenden Betreuungsverlauf werden darüber hinaus verbindliche Absprachen und Regelungen erarbeitet.

    Die Familienarbeitet setzt sich zusammen aus:

    • Inhaltliche Begleitung der Kontakte
    • Partizipation an Entscheidungsprozessen
    • Gemeinsame Abstimmung von Besuchskontakten
    • Vor- und Nachbereitung von Besuchskontakten
    • Teilnahme an Veranstaltungen der Einrichtung
    • Hilfestellung zum Umgang mit Konflikten
    • Krisenintervention bei Telefon-/Besuchskontakten
    • Beziehungsklärung zum Vater/Mutter des Kindes
    • Übernachtungsmöglichkeiten für Angehörige nach Absprache


    Eingehende und gezielte Familienarbeit wird ca. alle zwei Monate angeboten, wobei die Beratungsgespräche einen zeitlichen Umfang von ca. zwei Stunden einnehmen und gewöhnlich in der Einrichtung durchgeführt werden. Für die Familienarbeit steht im Verwaltungsbereich ein Besprechungsraum zur Verfügung.

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    Partizipation der jungen Menschen

    Es besteht folgende Grundhaltung:

    • Wertschätzung der jungen Menschen
    • Wünsche, Sorgen und Bedenken der jungen Menschen ernst nehmen
    • Schaffen von Möglichkeiten der Mitgestaltung von Gemeinschaftsräumen und dem eigenen Zimmer
    • Möglichkeit der Teilhabe am sozialen Miteinander
    • Ressourcen und Stärken der jungen Menschen aufgreifen und fördern
    • Regelmäßige Einzelreflexionen unter Bezug auf Eigen- und Fremdwahrnehmung
    • Regelmäßige Gespräche mit Blick auf aktuelle Themen
    • Wöchentliche Gruppenrunde in der Wohngruppe mit Blick auf Wochen-, Freizeit und Urlaubsgestaltung zwecks Motivation und Beteiligung an demokratischen Prozessen
    • Teilnahme an Hilfeplangesprächen

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    Beschwerde­management

    Es besteht folgende Grundhaltung und beinhaltet folgende Aspekte:

    • Beschwerden sind Anregungen zur Verbesserung
    • Aufklärung von jungen Menschen über die Möglichkeiten der eigenen Einflussnahme
    • Ermutigung zur Erkennung und Benennung von Konflikten
    • Möglichkeit der zeitnahen Klärung, nach Möglichkeit am Ort der Entstehung
    • Möglichkeit der Information von Mitarbeitenden, der Einrichtungsleitung oder eine entsprechend höhere Instanz
    • Nutzung des einrichtungseigenen Formblattes
    • Dokumentation aller Beschwerden

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    Gewährleistung des Kindeswohls

    Die Sicherstellung des Kindeswohls umfasst folgende Aspekte:

    • Bewusster und verantwortungsvoller Umgang mit der Schwangerschaft Begleitung zu geburtsvorbereitenden Kursen
    • Findung der Mutterrolle/Vaterrolle
    • Anleitung bei der Versorgung und Erziehung des Kindes
    • Anleitung zum altersgerechten Spielen
    • Aufbau einer positiven und stabilen Bindung zum Kind
    • Aufbau von Verantwortung für sich und das Kind
    • Vermeidung von Entwicklungsdefiziten beim Kind
    • Altersgerechte Förderung und Förderung zu Gleichaltrigen
    • Sorgfältige Beobachtung

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    Krisenintervention und Schutzauftrag innerhalb der Einrichtung

    In den Wohngruppen ist es das Ziel, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und einer multiprofessionellen Kooperation einen Rahmen der Krisenintervention zu ermöglichen, der einen eventuellen Abbruch der Maßnahme verhindert. Das bedeutet:

    • Konflikte werden konstruktiv gelöst
    • Mögliche Ressourcen aus dem sozialen Umfeld werden genutzt
    • Dokumentation der Krise und Information des zuständigen Vorgesetzten
    • Lösung der Krise unter Beteiligung des jungen Menschen, seiner Herkunftsfamilie und ggf. dem zuständigen Jugendamt
    • Bei Notwendigkeit wird kurzfristig eine individuelle Einzelmaßnahme organisiert
    • Bei langfristigen Krisensituationen wird bei Bedarf eine gezielte zusätzliche Betreuung eingerichtet (individuelle Sonderleistung)
    • Klärung einer möglichen Kindeswohlgefährdung durch eine ,,Insoweit erfahrene Fachkraft“ nach § 8a SGB VIII

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    Beendigung der Maßnahme

    1. Übergang der Mutter in die Verselbständigung:
      • Begleitung in die Verselbständigung, wenn keine Rückführung möglich ist
      • Information der Familie oder anderer Einrichtungen
      • Individuelle Planung und Vorbereitung auf die Selbständigkeit
      • Unterstützung bei der Wohnungssuche
      • Unterstützung bei Ämter-/Behördengängen
      • Intensive Überleitung durch die Wohngruppe
      • Erstellung eines Abschlussberichtes
      • Aushändigung der Originaldokumente
    2. Übergang in eine andere Einrichtung:
      • Intensive Überleitung durch die Einrichtung
      • Erstellung eines Abschlussberichtes
      • Aushändigung der Originaldokumente